Agentur ignis
4 Min Lesezeit

BFSG ab 2025: was Unternehmenswebsites jetzt brauchen

Seit Mitte 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Für viele Unternehmen ist Barrierefreiheit damit nicht mehr nur eine Haltungsfrage, sondern eine rechtliche Erwartung an Produkte, Services und digitale Schnittstellen. Die meisten Geschäftsführer:innen und Marketing-Verantwortlichen merken das spätestens dann, wenn die Rechtsabteilung oder ein Kunde nach einer Erklärung fragt.

Die gute Nachricht: Das Thema ist beherrschbar, wenn man es früh strukturiert angeht. Die weniger gute: Wer es weiterhin als reines Designdetail behandelt, riskiert nicht nur Abmahnungen, sondern auch eine Website, die einen relevanten Teil ihrer Zielgruppe schlechter bedient als nötig.

Wer überhaupt betroffen ist

Das BFSG zielt auf Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten. Klassischer Onlinehandel, Buchungs- und Terminstrecken, digitale Banking- und Telekommunikationsdienste sowie viele Self-Service-Portale fallen klar darunter. Für reine B2B-Auftritte gelten andere Massstäbe, doch auch dort ist die Realität nicht so eindeutig, wie sie auf den ersten Blick wirkt.

In der Praxis enthalten viele B2B-Websites Komponenten, die unter das Gesetz fallen können: Bewerbungsstrecken, Terminbuchungen, Konfiguratoren, Login-Bereiche, Kundenportale. Wer hier sauber argumentieren will, sollte nicht pauschal "wir sind nicht betroffen" antworten, sondern die einzelnen Module konkret betrachten.

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind in vielen Fällen ausgenommen, aber nicht überall. Die Ausnahme ist eng formuliert und ersetzt keine fachliche Prüfung im Einzelfall.

Was rechtlich von der Website erwartet wird

Das Gesetz selbst formuliert Schutzziele, die technische Umsetzung folgt im Wesentlichen den WCAG-Anforderungen auf Stufe AA. In der Praxis heisst das:

  • Inhalte müssen wahrnehmbar sein, also auch ohne Maus, ohne perfekten Sehsinn und ohne ideale Lichtverhältnisse nutzbar.
  • Interaktionen müssen bedienbar sein, also auch per Tastatur und mit assistiven Technologien.
  • Inhalte müssen verständlich aufgebaut sein, mit klarer Sprache, sinnvoller Struktur und vorhersehbarem Verhalten.
  • Die technische Umsetzung muss robust genug sein, um mit Screenreadern, Browser-Erweiterungen und älteren Geräten zu funktionieren.

Diese Punkte klingen abstrakt, lassen sich aber recht klar in technische und redaktionelle Aufgaben übersetzen.

Die häufigsten konkreten Lücken

In Audits sehen wir immer wieder dieselben Schwachstellen. Sie sind selten exotisch, sondern erstaunlich gewöhnlich:

  • schwacher Farbkontrast bei Buttons, Links oder Hinweistexten
  • fehlende oder austauschbare Alt-Texte bei Bildern
  • Bedienelemente, die per Tastatur nicht erreichbar sind
  • Formulare ohne sauber verknüpfte Labels und ohne klare Fehlermeldungen
  • PDFs, die als Dokumentenform genutzt werden, aber nicht zugänglich sind
  • Videos ohne Untertitel oder Transkript
  • Strukturen, in denen Überschriften, Listen und Landmarks rein optisch entstehen statt semantisch

Ein einzelner dieser Punkte ist meist beherrschbar. In Summe entscheiden sie aber darüber, ob eine Website die Schutzziele wirklich erfüllt oder nur so aussieht.

Was eine Erklärung zur Barrierefreiheit leisten muss

Betroffene Unternehmen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Sie ist kein Marketingtext, sondern ein nüchternes Dokument: Stand der Erfüllung, bekannte Einschränkungen, Kontaktweg für Hinweise und ein Verfahren für Beschwerden.

Wer hier ehrlich beschreibt, was bereits erfüllt ist und was noch nicht, ist regulatorisch in einer deutlich besseren Position als jemand, der pauschale Behauptungen aufstellt. Eine ehrliche Erklärung mit klarem Fahrplan ist mehr wert als ein Versprechen, das die Website nicht einlösen kann.

Pragmatische Reihenfolge in der Umsetzung

Wer Barrierefreiheit nicht von null auf hundert lösen kann, sollte sie auch nicht so behandeln. Sinnvoll ist eine Reihenfolge, die Wirkung pro investierter Stunde maximiert:

  • zuerst die Schwachstellen, die alle Nutzer:innen betreffen, etwa Kontrast, Tastaturbedienung und Formulare
  • danach die Themen, die einzelne Gruppen besonders treffen, etwa Screenreader-Strukturen und alternative Inhalte
  • parallel die redaktionellen Routinen schärfen, damit neue Inhalte nicht wieder neue Lücken erzeugen
  • am Ende die Erklärung zur Barrierefreiheit pflegen und an reale Verbesserungen koppeln

Diese Reihenfolge passt sich gut in laufende Pflege und Website-Pflege nach dem Launch ein, statt ein einmaliges Sonderprojekt zu sein.

Wo Technik und Inhalt zusammenkommen

Barrierefreiheit ist kein reines Entwicklerthema. Vieles entsteht in der Redaktion: gute Alt-Texte, klare Sprache, sinnvolle Überschriftenhierarchien, sauber benannte Links. Vieles entsteht im Design: Kontraste, Fokuszustände, Abstände, Schriftgrössen. Und vieles entsteht im technischen Fundament: semantisches Markup, korrekte ARIA-Verwendung, vernünftige Komponenten.

Eine moderne, sauber gebaute Website mit klarer Komponentenarchitektur und strukturiertem Inhaltsmodell hat es deutlich leichter mit Barrierefreiheit als ein über Jahre gewachsenes Konstrukt aus Themes, Plug-ins und improvisiertem Markup.

Ruhig einordnen, dann handeln

Das BFSG verlangt nicht, dass jede Website ab heute fehlerfrei ist. Es verlangt eine ehrliche Auseinandersetzung mit den Anforderungen und einen erkennbaren Weg in die richtige Richtung. Wer das Thema strukturiert angeht, hat in zwölf Monaten oft nicht nur eine zugänglichere Website, sondern eine, die in Performance, Wartbarkeit und Conversion ebenfalls profitiert.

Wenn du unsicher bist, ob dein Auftritt unter das BFSG fällt oder welche Lücken zuerst geschlossen werden sollten, lässt sich das in einer kurzen Bestandsaufnahme meist sauber einordnen. Manchmal ist der Aufwand kleiner als befürchtet, manchmal grösser. Wichtig ist, dass die Antwort auf belastbarer Beobachtung beruht und nicht auf Bauchgefühl.